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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
 



Jeder, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchte, braucht dafür eine gültige Fahrerlaubnis. Diese ist erst dann offiziell erteilt, wenn Sie den Führerschein in Ihrer Hand bzw. Brieftasche haben.

Welche Voraussetzungen und Pflichten ein Führerscheinbewerber erfüllen muss, ist im
§2 Straßenverkehrsgesetz festgelegt.

Übrigens: Ausnahmen bestätigen die Regel
Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie PKW die auf 6 km/h gedrosselt sind.


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