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UMSCHREIBUNG VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRERSCHEINEN
 



Sie sind bereits glücklicher Führerschein-Besitzer, haben das wertvolle Dokument aber außerhalb der EU erworben? Wer trotzdem in Deutschland fahren möchte, benötigt in den meisten Fällen eine deutsche Fahrerlaubnis. Ausnahme: Sie sind nur zu Besuch in Deutschland - werden also nur vorübergehend mit Ihrem Führerschein in Deutschland fahren.

Wenn Sie jedoch Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Bis zu einem halben Jahr nachdem Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik begründet haben, können Sie noch mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren, danach benötigen Sie das deutsche Dokument. Allerdings muss die Umschreibung innerhalb von drei Jahren nach Ihrer Wohnsitz-Anmeldung erfolgen, da Sie ansonsten wieder als Anfänger bewertet werden. Näheres und die jeweils aktuelle Regelung erfahren Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.

Keine Angst: nicht immer sind für die Umschreibung auch neue Prüfungen abzulegen! Hier finden Sie die Listen aus welchen Ländern Ihr Führerschein stammen darf und welche Prüfungen für die Übertragung notwenig sind:

Stammt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Land, das in den Listen nicht dabei ist, müssen Sie noch mal ran und theoretische sowie praktische Prüfung ablegen. Eine erneute Ausbildung in einer Fahrschule ist dazu nicht vorgeschrieben.

Freunde von Gesetzestexten können die beschriebene Regelung noch im "Original" in § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV (BGBI. Teil 1) nachlesen


 

Führerscheine aus nicht EU Ländern

Führerscheine aus US Bundesstaaten
Führerscheine aus Kanadischen Provinzen
Führerscheine aus anderen Ländern




Führerscheine aus US Bundesstaaten