Augen zu und durch?
...mit dieser Einstellung sollten Sie sich lieber von öffentlichen Straßen fernhalten. Nur wer den Durchblick hat, wird auch zur Fahrprüfung zugelassen. Um das zu beweisen, reicht eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Untersuchung, die übrigens nicht älter als 2 Jahre sein darf.
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