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PRÜFUNGEN
 




Theoretische Prüfung



Sind alle bürokratischen Hürden umfahren, ist erst einmal Büffeln angesagt - denn vor die Praxis hat Vater Staat die Theorie gesetzt.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse abgenommen werden. Um unnötige Kosten und Stress zu vermeiden, sollte man aber erst dann hingehen, wenn man sich wirklich straßentauglich und verkehrssicher fühlt.
Denn wer durchfällt, darf seine Prüfung erst nach 2 Wochen wiederholen. Und wenn's gleich dreimal schiefgeht, wird man für 6 Wochen gesperrt. - Viel Zeit zum Üben...

Geprüft wird in Hessen seit dem 1.1.2009 am Computer der TÜV-Niederlassungen. Aber keine Sorge, der Prüfungsablauf und die Fragen sind ebenso aufgebaut wie bei dem von uns verwendetem Prüfsystem "Click&Learn". Sie können zuhause am eigenen Computer, auf Ihrem Handy (Smartphone) oder am Computer in der Fahrschule üben um sich auf die Prüfung am TÜV-Computer vorzubereiten.
Damit alles glatt geht, finden Sie bei uns jede menge Ünterstützung und um ganz sicher zu gehen absolvieren Sie erst einen "Vortest" (seit 1.1.09 am Computer wie beim TÜV) bevor Sie an der "richtigen" Prüfung teilnehmen.


Praktische Prüfung



Wer seine theoretische Prüfung bestanden und alle erforderlichen Übungsstunden hinter sich hat, kann die praktische Fahrprüfung ablegen. Allerdings frühestens 1 Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters. Dieser offizielle Praxistest mit dem Prüfer im Nacken ist für alle Führerscheinklassen, bis auf Klasse L, vorgeschrieben und sollte im Normalfall an Ihrem Hauptwohnsitz durchgeführt werden.

Wenn alles läuft wie geschmiert, wird Ihnen Ihr vorbereiteter Führerschein gleich nach der Prüfung ( bzw. frühstens mit Vollendung des 16/17/18. Lebensjahres) ausgehändigt! (Hängt von der beantragten Klasse ab)

Sollten Sie beim ersten Mal nicht bestehen, können Sie die Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, müssen bis dahin aber eine Nachschulung absolvieren.




Amtlicher Antrag