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KRAFTRÄDER (MOTORRAD) UND 3RÄDRIGE KFZ
 




Klasse A1

Was man mit der Klasse A1 fahren darf

-
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen dasVerhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

-dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.





Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Mindestalter: 16 Jahre
Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß der Klassen: AM






 

Klasse A2

Was man mit der Klasse A2 fahren darf

-
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.



Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß der Klassen: A1 und AM

Bei Zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1, nur praktische Prüfung notwendig.






 

Klasse A

Was man mit der Klasse A fahren darf

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

-dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³; bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.




Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Mindestalter: 24 Jahre bei direktem Zugang; 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 15 KW oder 20 Jahre bei Zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß der Klassen: AM, A1, A2

Bei Zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung notwendig.







 

Klasse AM

Was man mit der Klasse AM fahren darf

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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3; oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

-Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3;, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

-dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3; im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.





Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Mindestalter: 15 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß der Klassen: keine


 
Führerscheinklassen | Kraftwagen bis 3,5 t