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KRAFTRÄDER (MOTORRAD) UND 3RÄDRIGE KFZ |
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Klasse A1
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Was man mit der Klasse A1 fahren darf
-Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen dasVerhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
-dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 16 Jahre Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: AM
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Klasse A2
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Was man mit der Klasse A2 fahren darf
-Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 18 Jahre Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: A1 und AM
Bei Zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1, nur praktische Prüfung notwendig.
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Klasse A
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Was man mit der Klasse A fahren darf
-Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
-dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³; bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 24 Jahre bei direktem Zugang; 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 15 KW oder 20 Jahre bei Zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: AM, A1, A2
Bei Zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung notwendig.
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Klasse AM
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Was man mit der Klasse AM fahren darf
-Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3; oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
-Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3;, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
-dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3; im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: keine
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Führerscheinklassen | Kraftwagen bis 3,5 t
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