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KRAFTWAGEN BIS 3,5 T |
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Klasse B, B96,B197
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Was man mit der Klasse B fahren darf
-Kraftfahrzeuge — ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A -- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Bei B96: auch mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 4250 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird. Bei B197: kann die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erfolgen, wenn nach mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe die Schaltkompetenz vorhanden ist. Mann kann mit dieser Fahrerlaubnisklasse sewohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Für Klasse B/B197: Keine erforderlich; Für Klasse B96: Klasse B Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 18 Jahre Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: L und AM
Achtung! Dreirädrige Kraftfahrzeuge gehören jetzt zur Klasse AM,A1 oder A.
Besitzstand:
Die Klasse 3 entspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, AM, L und, sofern die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1. Auf Antrag kann auch die Klasse CE beschränkt auf ein Zuggewicht von 18,5 t erteilt werden. Für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, auf Antrag auch die Klasse T.
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Klasse BE
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Was man mit der Klasse BE fahren darf
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 18 Jahre Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: keine
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Ehemalige Klasse S
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Was man mit der ehemaligen Klasse S fahren darf
Fahrzeuge der ehemaligen Klasse "S" gehören ab 19.1.2013 zur Klasse "AM"
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Krafträder (Motorrad) und 3rädrige KFZ | Kraftwagen über 3,5 t
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