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LANWIRTSCHAFTLICHE FAHRZEUGE
 




Klasse L

Was man mit der Klasse L fahren darf

Selbsfahrende Arbeitsmaschienen und Stabler bis 25 km/h; Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschienen bis 40 km/h.
Anhänger bis 25 km/h dürfen mitgeführt werden.



Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Mindestalter: 16 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß der Klassen: keine

Keine praktische Ausbildung und keine praktische Prüfung!



Nächster Kurs ab 18.7.


 

Klasse T

Was man mit der Klasse T fahren darf

Land- und forstwirtschaftliche selbsfahrende Arbeitsmaschienen bis 40 km/h; Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschienen bis 60 km/h
(falls der Fahrer noch keine 18 Jahre alt ist Zugmaschienen nur bis 40 km/h erlaubt) auch mit Anhängern.



Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Mindestalter: 16 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß der Klassen: L




Nächster Kurs ab 18.7.


 
Kraftwagen über 3,5 t