Selbsfahrende Arbeitsmaschienen und Stabler bis 25 km/h; Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschienen bis 40 km/h. Anhänger bis 25 km/h dürfen mitgeführt werden.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 16 Jahre Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: keine
Keine praktische Ausbildung und keine praktische Prüfung!
Nächster Kurs ab 18.7.
Klasse T
Was man mit der Klasse T fahren darf
Land- und forstwirtschaftliche selbsfahrende Arbeitsmaschienen bis 40 km/h; Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschienen bis 60 km/h (falls der Fahrer noch keine 18 Jahre alt ist Zugmaschienen nur bis 40 km/h erlaubt) auch mit Anhängern.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung Mindestalter: 16 Jahre Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest Einschluß der Klassen: L