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KRAFTWAGEN ÜBER 3,5 T |
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Klasse C1
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Was man mit der Klasse C1 fahren darf
-Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, Al, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs, dann jeweils für 5 Jahre Mindestalter: 18 Jahre Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten Wiederholungsuntersuchungen: Ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre Einschluß der Klassen: keine
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Klasse C1E
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Was man mit der Klasse C1E fahren darf
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug
-der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
-der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C1 erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre Mindestalter: 18 Jahre Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten Wiederholungsuntersuchungen: Alle 5 Jahre. Einschluß der Klassen: BE
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Klasse C
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Was man mit der Klasse C fahren darf
-Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre Mindestalter: 21 Jahre Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten Wiederholungsuntersuchungen: Alle 5 Jahre Einschluß der Klassen: C1
Hinweis:
Mit nur 4 Ausbildungsfahrten mehr sowie 4 zusätzlichen Doppelstunden Unterricht können Sie auch gleich die Klasse CE erwerben. ( Grundgebühr und Fahrstundenpreise sind bei C und CE gleich! )
Bei einer späteren Erweiterung sind 10 Doppelstunden Unterricht weitere Fahrstunden (ca. 15), sowie eine erneute theoretiche Prüfung notwendig. ( Es wird eine erneute Grundgebühr fällig ! )
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Klasse CE
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Was man mit der Klasse CE fahren darf
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre Mindestalter: 21 Jahre Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten Wiederholungsuntersuchungen: Alle 5 Jahre Einschluß der Klassen: BE ,C1E, T
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Kraftwagen bis 3,5 t | Lanwirtschaftliche Fahrzeuge
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