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KRAFTWAGEN ÜBER 3,5 T
 




Klasse C1

Was man mit der Klasse C1 fahren darf



-Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, Al, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).








Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs, dann jeweils für 5 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchungen: Ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
Einschluß der Klassen: keine








 

Klasse C1E

Was man mit der Klasse C1E fahren darf



Kombinationen aus einem Zugfahrzeug

-der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

-der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.




Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse C1 erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchungen: Alle 5 Jahre.
Einschluß der Klassen: BE




Klasse C

Was man mit der Klasse C fahren darf



-Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).








Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchungen: Alle 5 Jahre
Einschluß der Klassen: C1





Hinweis:

Mit nur 4 Ausbildungsfahrten mehr sowie 4 zusätzlichen Doppelstunden Unterricht können Sie auch gleich die Klasse CE erwerben. ( Grundgebühr und Fahrstundenpreise sind bei C und CE gleich! )

Bei einer späteren Erweiterung sind 10 Doppelstunden Unterricht weitere Fahrstunden (ca. 15), sowie eine erneute theoretiche Prüfung notwendig. ( Es wird eine erneute Grundgebühr fällig ! )


 

Klasse CE

Was man mit der Klasse CE fahren darf

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.




Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse C erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchungen: Alle 5 Jahre
Einschluß der Klassen: BE ,C1E, T




 
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