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WIE GEHT DAS GENAU?
 

Begleitetes Fahren ab 17: Wie geht das genau?

Wenn Sechzehneinhalb- oder 17- Jährige sich zur Teilnahme am Programm Begleitetes Fahren ab 17 entschließen,
müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:


- Ausbildung in einer Fahrschule

- Einen Antrag auf die Teilnahme am Programm Begleitetes Fahren ab 17 und einen Antrag auf Ausstellung eines Kartenführer-
scheins ab 18 (gibt es bei der Fahrschule)

- Nennung eines oder mehrerer Begleiter mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters






Die Prüfungsbescheinigung verpflichtet zur Einhaltung folgender Regeln:


- Bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitung fahren

- Prüfungsbescheinigunng, und Ausweis sind beim Fahren mitzuführen

- Immer gilt: Nur fahren, wenn Sie körperlich fit sind und Sie nicht unter Drogen- oder Alkoholeinflussstehen!

- Sie müssen dafür sorgen, dass der Kraftfahrzeugversicherung vor der ersten Fahrt mitgeteilt wird, dass das Fahrzeug für begleitetes fahren benutzt wird.



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