Wenn Sechzehneinhalb- oder 17- Jährige sich zur Teilnahmeam Programm Begleitetes Fahren ab 17 entschließen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Ausbildung in einer Fahrschule
- Einen Antrag auf die Teilnahme am Programm Begleitetes Fahren ab 17 und einen Antrag auf Ausstellung eines Kartenführer- scheins ab 18 (gibt es bei der Fahrschule)
- Nennung eines oder mehrerer Begleiter mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Die Prüfungsbescheinigung verpflichtet zur Einhaltung folgender Regeln:
- Bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitung fahren
- Prüfungsbescheinigunng, und Ausweis sind beim Fahren mitzuführen
- Immer gilt: Nur fahren, wenn Sie körperlich fit sind und Sie nicht unter Drogen- oder Alkoholeinflussstehen!
- Sie müssen dafür sorgen, dass der Kraftfahrzeugversicherung vor der ersten Fahrt mitgeteilt wird, dass das Fahrzeug für begleitetes fahren benutzt wird.