Wann kann ich anfangen?
Frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag dürfen sich Jugendliche bei der Fahrschule anmelden. So ist genügend Zeit, ganz normal die theoretische und praktische Fahrausbildung zu durchlaufen.
Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag darf die theoretische Fahrprüfung abgelegt werden.
Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag darf die praktische Fahrprüfung gemacht werden.
Sind beide Prüfungen erfolgreich bestanden, bekommt man mit dem 17. Geburtstag eine spezielle Fahrerlaubnis zum Fahren in Begleitung. Auf dieser Prüfungsbescheinigung stehen die Namen der Begleiter. Es beginnt die Probezeit
Ab dem 18. Geburtstag wird der (richtige) Kartenführerschein ausgehändigt.
http://www.junges-fahren.de/html/ab17/AvD-Begleitetes-Fahren.pdf
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